von Snipera am Fr 06 Jul, 2012 11:17
Um es genau zu nehmen und die Arbeitsschutzverordnung auszureizen:
Eigentlich!
ist das Tragen eines Arbeitskittel Pflicht!
Ausszug aus der ABNS - Gesetz:
§71(2) Sofern die Gefahr besteht, durch bewegte Teile von Betriebseinrichtungen oder Betriebsmitteln sowie durch bewegte Maschinenwerkzeuge oder Werkstücke erfasst zu werden, muß die Schutzkleidung enganliegend sein ...ff
§73.(1) Arbeitskleidung, wie Arbeitsanzüge, Arbeitsmäntel oder Wäsche, sowie Arbeitsschuhe müssen für die jeweilige berufliche Tätigkeit geeignet sein ...
Aufgrund der CE-Kennzeichnung muss die Arbeitskleidung für die Tätigkeit geeignet sein. Hier ist die Korngrösse (Glasstaub und Kunststoffabrieb) entscheidend. Die Arbeitskleidung muss eine höhere Dichte aufweisen, als die Verunreinigung um ein "Auffangen" und "Festhalten" von Fremdstoffen auf der Arbeitskleidung zu verhindern.
Sprich: Jeder Optiker, der einen Handschleifstein, Poliermaschine etc. hat, muss diese Arbeitskleidung tragen, wenn er die Werkstätte betritt. Und ist es nur für "eine" Schraube. Da die Geräte ja eingeschalten sein könnten.
(Thema wie Haarschutz, Mundschutz [polieren], Hautschutz lasse ich aufgrund des Umfanges mal weg)
Was viele vergessen: Wir sind ein Handwerksberuf!
(Auch hier lasse ich mal jene Firmen weg, die nur noch Fremdfertigen lassen bzw. keine eigene Werkstätte im Hause haben. Denk das wären dann nur noch Auftragsvermittler. Witziger Begriff: Augenoptik-Markler)
+megaklugsch***modus off+
Aber ich darf mal auf so manche Antworten in der Petition hinweisen: Die Gesetze sind doch nur Vorschläge, solange sie nicht kontrolliert werden.