Werbebriefe-Neue gesetzl. Grundlage?

Werbebriefe-Neue gesetzl. Grundlage?

Beitragvon mitch am Fr 05 Feb, 2010 20:45

Eine Frage an Alle:
Mein Software-Anbieter informiert mich eindringlich darüber dass es bzgl. dem Versand von Werbebriefen (einschließlich s.g. Nachfaßbriefe) eine neue Gesetzesgrundlage gibt. Demnach ist der Versand nur noch mit schriftl. Erlaubnis des Kunden möglich. Dies gilt für alle Kunden ab dem 01.09.2009. Da ich bisher von keiner anderen Seite diese Information bekommen habe bin ich ein wenig verunsichert, ob es hier tatsächlich (schnellen) Handlungsbedarf gibt, oder eher um "Panik-Mache" handelt. Hat irgendjemand weitere Informationen hierzu???
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Re: Werbebriefe-Neue gesetzl. Grundlage?

Beitragvon Smutje am Sa 06 Feb, 2010 11:14

Hallo mitch,
hier geht es um das Bundesdatenschutzgesetz in seiner Änderung vom 01.09.2009. Einigermaßen gut erklärt hier: http://www.datenschutzbeauftragter-onli ... utzgesetz/
Die Gesetzestexte etc. findest Du unter http://www.bfdi.bund.de
Inwieweit Du (Dein Unternehmen) betroffen ist, kann ich Dir nicht sagen, im Notfall wendest Du Dich an Deine Innung.
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Re: Werbebriefe-Neue gesetzl. Grundlage?

Beitragvon benkhoff am Sa 06 Feb, 2010 14:29

hab da auch etwas rappeln gehört. Bislang war es ja so, daß es sog. Robinson-Listen gab, die man durchforsten mußte, ob die anzuschreibenden Kunden drauf standen und somit nicht angeschrieben werden wollten. Es scheint nun darauf hinauszulaufen, daß man eine Einwilligung zur Direktwerbung benötigt. Es sollen die Endverbaucher nämlich nicht mehr ohne deren einwilligung weder schriftlich, telefonisch noch elektronisch (email) mit Werbung "belästigt" werden.
Finde ich im Grunde genommen eine sehr gute Sache. Natürlich muß sich die Werbeindustrie nun mal was Neues ausdenken. Aber wer ist nicht über diese blöden Werbe-Briefe -Anrufe -Mails sauer, die einen nur wertvolle Lebenszeit kosten?? Bei mir landet jeder nicht bestellte Werbebrief ungelesen im Altpapier...
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